Ihr Spezialist für Reisen nach Skandinavien und in den Norden
Sonntag, 5.September 2010
Startseite » Information » Reiserücktrittsversicherung

pdf-Dokument erzeugen

Reiserücktrittsversicherung

erstattet die vertraglichen Stornokosten oder Mehrkosten der Hinreise bei verspätetem Reiseantritt z.B. wegen:

 

  • schwerer Unfallverletzung und unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit

 

Der Selbstbehalt beträgt je Versicherungsfall 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € je Person.

 

Gegenstand der Versicherung:

  • Stornierung der Reise
  • bei verspäteten Reiseantritt
  • für Reisevermittlungsentgelte

 

versicherte Ereignisse sind:

  • Tod
  • schwere Unfallverletzung
  • unerwartete schwere Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Schulprüfungen

(Versetzung in eine nächsthöhere Klasse oder den Schulabschluss zu erreichen, sofern der Termin für die Schulprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tage nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll)

nach oben