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Sonntag, 5.September 2010
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Reisegepäckversicherung

ersetzt den Zeitwert des Reisegepäcks bei

 

  • Beschädigung oder Abhandenkommens, z.B. durch Diebstahl

 

Der Selbstbehalt beträgt 100 € je Versicherungsfall. Er entfällt bei Vorab- Beteiligung anderer Leistungsträger oder bei aufgegebenem Fluggepäck.

 

Gegenstand der Versicherung:

1. mitgeführtes Reisegepäck

Die EUROPÄISCHE leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch:

 

  • Straftat eines Dritten
  • Unfall eines Transportmittels
  • Feuer, Explosion, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben und Erdrutsch

 

2. aufgegebenes Reisegepäck

Die EUROPÄISCHE leistet Entschädigung, wenn aufgegebenes Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt wird, während es sich in Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.

 

Höhe der Entschädigung:

Im Versicherungsfall erstattet die EUROPÄISCHE bis zur Höhe der Versicherungssumme für

 

  • abhanden gekommene oder zerstörte Sachen den Zeitwert
  • beschädigte Sachen die notwendigen Reparaturkosten und ggf. eine verbleibende Wertminderung, höchstens jedoch den Zeitwert
  • Filme, Bild-, Ton- und Datenträger den Materialwert
  • amtliche Ausweise und Visa die amtlichen Gebühren der Wiederbeschaffung
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