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Finnland
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Einfuhrbestimmungen für Finnland
EU-Bürger dürfen Waren für den eigenen Bedarf in unbegrenzter Menge zollfrei nach Norwegen einführen. Ausnahmen bilden Tabak und Alkohol mit folgenden Richtmengen: Pro Person ab 18 Jahren dürfen 10 Liter Spirituosen sowie 20 Liter andere Alkoholika bis 22 vol% zollfrei nach Finnland eingeführt werden. Außerdem 90 Liter Wein und 110 Liter Bier. Sprituosen über 20 vol% sind bei Personen unter 20 Jahren nicht erlaubt und Alkoholika über 80 vol% dürfen generell nicht nach Finnland eingeführt werden.
Jeder Finnland-Reisende über 18 Jahre darf zudem 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren und 1 kg Rauchtabak zollfrei mitnehmen. Ausnahmeregelungen bestehen für die Einfuhr aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten. Beachten Sie zudem die Höchstmengen für Fleisch-, Fisch- und Milchprodukte.
Waffen müssen beim Zoll angemeldet werden. Informieren Sie sich rechtzeitig vor der Reise über die Einfuhrbestimmungen.
Einreise nach Finnland
EU-Bürger reisen visumsfrei nach Finnland ein und können sich dort unbegrenzt lange aufhalten. Denken Sie dennoch an einen gültigen Reisepass oder Personalausweis und daran, dass der deutsche vorläufige Personalausweis in Finnland nicht anerkannt wird.
Aufgrund europäischer Vorgaben sind die Kindereinträge im Reisepass ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig.
Alle Kinder müssen ab diesem Datum über ein eigenes Reisedokument verfügen, um die Grenzen überschreiten zu dürfen. Die Gültigkeit des Reisepasses der Eltern bleibt uneingeschränkt.
Schweizer Staatsbürger dürfen ebenfalls unbegrenzt lange in Finnland bleiben und benötigen kein Visum, sondern nur einen gültigen Reisepass oder die gültige Identitätskarte zur Einreise nach Finnland.
Autofahren in Finnland
Der einheimische Führer- und Fahrzeugschein ist für Autofahrten in Finnland ausreichend. Denken Sie an das Nationalitätskennzeichen an Ihrem Fahrzeug.
Wer mit einem amtlichen deutschen Kennzeichen am eigenen Auto in Finnland unterwegs ist, fährt ein Jahr steuerfrei und benötigt keine Internationale Grüne Versicherungskarte, sondern weist seinen Haftpflichtversicherungsschutz, der in Finnland Pflicht ist, damit ausreichend nach. Dennoch sollte man die Internationale Grüne Versicherungskarte mitnehmen.
Das finnische Straßennetz ist gut ausgebaut. Es gelten folgende
Höchstgeschwindigkeiten:
- innerorts: 50 km/h
- außerhalb von Ortschaften: Pkw bis 3,5 t 80-120 km/h (je nach Ausschilderung), Wohnmobile und Gespanne max. 80 km/h
- Autobahn: 120 km/h (oder wie ausgeschildert)
Schalten Sie das Abblendlicht auch am Tage ein und achten Sie darauf, dass Straßenbahnen in Finnland immer Vorfahrt haben.
Achten Sie auf Wildwechsel-Warnschilder und melden Sie Wildunfälle unbedingt dem Notruf unter der 112. Für Fahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht besteht eine Winterreifen-Pflicht (mit der Aufschrift M+S oder MS und einer Profiltiefe von mindestens 3 mm) zwischen Dezember und Februar. Bei Gespannen muss auch der gebremste Anhänger mit Winterreifen ausgestattet sein.
Die Strafen für Verkehrsdelikte sind in Finnland sehr hart. Wer die Promillegrenze von 0,5 überschreitet oder anderweitig gegen bestehende Verkehrsvorschriften verstößt, zahlt hohe Geldstrafen.
Der Notruf ist in Norwegen unter der 112 zu erreichen und gilt für Polizei, Unfallrettung und Feuerwehr gleichermaßen.
Benzin und Diesel sind in Finnland ähnlich teuer wie in Deutschland. Bleifreies Benzin ist an der Aufschrift 95 bzw. 98 zu erkennen. Im Treibstoff 99 mit dem schwarzen Zuleitungsschlauch ist ein Bleiersatzstoff, der dieses Benzin für Katalysatoren-Fahrzeuge ungeeignet macht. Finnische Tankstellen sind montags bis freitags zwischen 9 und 21 Uhr geöffnet, am Wochenende schließen sie früher. In Reservekanistern sind 10 Liter Treibstoff zollfrei.
Bezahlen in Finnland
In Finnland wird mit dem Euro bezahlt. Aus- und inländische Währungen dürfen ohne Einschränkungen ein- und ausgeführt werden.
Die meisten norwegischen Hotels, Geschäfte und Tankstellen akzeptieren die international gängigen Kreditkarten und EC-Karten kann man am Geldautomaten einsetzen. Eine Besonderheit gegenüber anderen Euroländern ist, dass es in Finnland keine 1- und 2-Eurocent-Münzen gibt. Daher rundet man immer auf 5 Cent auf oder ab. Allerdings kann man auch die kleinen Münzen zum Zahlen einsetzen.
Trinkgeld ist in Hotel- und Restaurantrechnungen bereits inbegriffen. Portiers in Restaurants gibt man ein Garderobengeld von ca. 1 bis 2 Euro und Gepäckträger im Hotel erwarten ein Trinkgeld.
Hundeschlitten Reisen...
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Fluganreise
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Wildnishütte - ein oder mehrere Übernachtungen in einer Wildnishütte während der Hundeschlittenreise
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Hundeschlitten
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Hüttenwanderung - eine Reise mit dem Hundeschlitten von Hütte zu Hütte
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Hotel - hier übernachten Sie hauptsächlich in einem Hotel und machen am Tage Touren mit dem Hundeschlitten
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Sauna
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Lodge - Die Übernachtungen finden komplett oder teilweise in der Lodge statt. Bei Rundtouren ist das meist zu Beginn und am Ende der Reise. Die genaue Übernachtung entnehmen Sie bitte der Reisebeschreibung.
Lodge - Die Übernachtungen finden komplett oder teilweise in der Lodge statt. Bei Rundtouren ist das meist zu Beginn und am Ende der Reise. Die genaue Übernachtung entnehmen Sie bitte der Reisebeschreibung.
Halbpension
Halbpension
Vollpension
Vollpension
Schneeiglu - hier haben SIe die Möglichkeit, während Ihrer Reise mit dem Hundeschlitten in einem Schneeiglu oder Eishotel zu übernachten.
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Lagerfeuer
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Samikultur
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Nationalpark
Nationalpark
Motorschlitten - hier haben Sie die Möglichkeit, während Ihrer Reise mit dem Hundeschlitten auch eine Tour mit dem Motorschlitten zu fahren.
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Rentier - hier haben Sie die Möglichkeit eine Rentierfarm zu beobachten
Rentier - hier haben Sie die Möglichkeit eine Rentierfarm zu beobachten
Schneeschuhwanderung - Hier können Sie während Ihrer Reise mit dem Hundeschlitten auch Schneeschuh laufen.
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Ski
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Angeln
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